Formulare
von A bis Z
Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente und Formulare der Sportschule Potsdam zum Herunterladen.
Allgemein
Additives Abitur
Beurlaubung vom Unterricht
Praktikumsvertrag
Unfallanzeige
Ergänzungsblatt zur Unfallanzeige
Erläuterungen:
Sekundarstufe I – Unfallanzeigen sind bei Unfällen aller Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, die nach dem Unfall in ärztliche Behandlung mussten, unverzüglich über den Trainer/Sportlehrer/Fachlehrer anzufertigen und unbedingt digital mit dem Ergänzungsblatt an das Sekretariat zu schicken.
Bei Schülerinnen und Schüler, die sich nach dem Unfall nicht in ärztliche Behandlung begeben haben, ist der Unfall durch den Trainer/Lehrer zumindest händisch zumindest ins Unfallbuch einzutragen. Dieses befindet sich im Sekretariat.
Sekundarstufe II – Bei allen SuS der Sekundarstufe II erfolgt die Unfallanzeige über den jeweiligen Sportverein, sofern sich der Unfall im Training ereignet hat. Hat sich der Unfall im klassischen Sportunterricht ereignet, ist das Sekretariat der Schule zu informieren.
In Punkt 21 der Unfallanzeige „Beginn und Ende des Besuchs der Einrichtung“ ist der Beginn und Endzeit des Unterrichtes (einschließlich Training) am Tag des Unfalls einzutragen, nicht wann sich der Verunfallte beim Arzt befand! Befindet sich die unter Punkt 12 der Unfallanzeige „Unfallzeitpunkt“ eingetragen Unfallzeit nicht im Zeitrahmen der unter Punkt 21 angebenen Zeit, ist der Verunfallte nicht versichert.
Nachteilsausgleich
Leihvertrag - Sonderausstattung Tablets
Leihvertrag zur Überlassung mobiler Endgeräte
Angesichts der COVID-19-Pandemie und den dabei verhängten Maßnahmen gewährte das Land Brandenburg Fördermittel für eine digitale Sofortausstattung im Rahmen des Digitalpaktes. Ziel des Sofortausstattungsprogramms ist u. a. die Versorgung von Schülern und Schülerinnen mit mobilen Endgeräten, soweit hierzu ein besonderer Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte aus Sicht der Schulen bzw. Schulträger besteht.
Bedingt durch die Coronakrise und die damit verbundenen Kontaktbeschränkungen und/oder Quarantänemaßnahmen ist es erforderlich, dass Schüler und Schülerinnen am Lernen auf Distanz teilnehmen bzw. digital bereitgestellte Aufgaben abrufen, bearbeiten und zurücksenden können. Nicht immer stehen in den Familien zu diesem Zweck die notwendigen Endgeräte zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund werden folgende Vereinbarungen geschlossen:
§ 1 Gegenstand
(1) Der Schulträger überlässt den Schülern und Schülerinnen mobile Endgeräte, soweit es hierzu einen besonderen Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte, die das Erreichen der Unterrichtsziele gefährden und zur Schaffung der Bildungsgleichheit gibt, insbesondere, wenn Schüler und Schülerinnen in ihrer häuslichen Situation nicht auf bestehende technische Geräte zurückgreifen können und insoweit der Unterstützung bedürfen.
(2) Der/Die entleihende Schüler/Schülerin bzw. die Personensorgeberechtigten stellen die notwendigen Rahmenbedingungen wie z. B. Internetanschluss mit W-LAN und Stromversorgung im häuslichen Umfeld für die Nutzung des Leihgerätes zur Verfügung.
§ 2 Eigentumsrechte
Die mobilen Endgeräte einschließlich des übergebenen Zubehörs (entsprechend § 4) ver- bleiben im Eigentum des Schulträgers.
Leihvertrag zum Download – Nach Freigabe der Klassenleitung bitte unterschrieben zurück an oder Abgabe im Raum 302.
Ansprechpartner/innen
Medienteam
Raum 302